VEREINSSATZUNG vom 04.10.2014
HAUSORDNUNG
1. Das Schießen auf Büchsen, Plastik-Gegenstände oder Hartziele ist untersagt.
* Es ist generell nur das Schießen auf Scheiben am Kugelfang gestattet.
* Sonderregelungen werden vom Vorstand beschlossen.
2. Die Verwendung von Schrot-, Panzerbrand- und Leuchtspurmunition ist verboten.
3. Jeder am Schießbetrieb teilnehmende Schütze hat vor Beginn des Schießens:
* sich mit der Stand- und Brandschutzordnung vertraut zu machen
* sich in die Liste beim Schießleiter einzutragen
* seine Standmiete zu bezahlen
Die festgelegten Beträge belaufen sich zur Zeit auf:
* 3,- € pro Stunde für den Luftdruckwaffenstand
* 10,- € pro Stunde für die 25m-Bahn
* 10,- € pro Stunde für die 50m-Bahn
* 10,- € pro Stunde für die 100m-Bahn
oder nach Vereinbarung.
Alle Schützen, die keinem Verein angehören, müssen 1,50 € für den Versicherungsschutz entrichten.
4. Der verantwortliche Schießleiter benennt für die anderen Bahnen, z.B. für die 100 m- Bahn, eine Standaufsicht, welche die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit nach den Richtlinien der Standordnung sicherzustellen hat. Diese Personen unterschreiben dafür.
5. Angetrunkenen Personen ist das Schießen untersagt.
6. Das Führen von Waffen im Schützenheim des GSJV ist nur im ungeladenen Zustand erlaubt.
Ausnahme stellt die Feuerlinie dar, wo die Waffe im geladenen Zustand geführt werden darf.
Das Führen von Kurzwaffen in Holstern ist nur den diensthabenden Vereinsmitgliedern während der Dienstzeit erlaubt.
7. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung wird ein Bußgeld von 25,- € erhoben.
8. Das Schießen mit Langwaffen ist in der 25 m- Bahn prinzipiell untersagt. Ausnahmen sind nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Standaufsicht möglich.
9. Jeder Schuß in die Anlage wird mit 10,- € geahndet. Bei Schäden größeren Ausmaßes behält sich der Betreiber eine Geltendmachung des Gesamtschadens gegenüber dem Verursacher vor.
10. Bei Aktivierung der optischen und/oder akustischen Warnanlage ist das Feuer sofort einzustellen und die Waffe zu entladen.
Im Oktober 2002 Der Vorstand
ORDNUNG für Schießstandaufsicht
Um eine ordnungsgemäße Aufsicht und Durchführung des Schießbetriebes im Schützenheim „Carl Stülpner“ des GSVJ zu gewährleisten, sind nachfolgend aufgeführte Punkte gewissenhaft zu beachten und bei Wechsel des verantwortlichen Schießleiters zu realisieren.
Der Schießleiter ist die verantwortliche Person während des Schießbetriebes.
1. Dienstbeginn für den lt. Dienstplan eingeteilten Schießleiter ist jeweils der Sonnabend vor der festgelegten Kalenderwoche um 17.30Uhr.
Dienstbeginn für die Standaufsicht (2. Person) ist Dienstag 17.45 Uhr. 2. Im Verhinderungsfall der Dienstdurchführung ist eigenverantwortlich ein Vertreter zu organisieren, um den Schießbetrieb nicht zu gefährten.
3. Im Stundenbuch sind von jedem Schießleiter seine geleisteten Stunden einzutragen.
Dienstag – Freitag: je 2 Stunden
Samstag: je 4 Stunden
4. Jeder Schießleiter hat sich mit der im Vereinszimmer aushängenden Haus- und Schießordnung vertraut zu machen und die dort festgelegten Punkte einzuhalten.
5. Die Waffenübergabe erfolgt im gereinigten Zustand um 17.30 Uhr an jedem Sonnabend.
6. Die Munitionsübergabe erfolgt ebenfalls am Sonnabend um 17.30Uhr und muß mit den Eintragungen im Munitionsbuch übereinstimmen.
7. Die Geldübergabe erfolgt ebenfalls am Sonnabend 17.30Uhr.
Im Kassenbuch sind folgende Eintragungen exakt durchzuführen:
Datum / Bestand / Vortag / Einnahmen / Ausgaben / Bestand
8. Die Reinigung der Toiletten muß mindestens 1x / Woche von den ABM- Kräften durchgeführt werden. Bei Übergabe am Sonnabend ist der Zustand der Toiletten zu kontrollieren (Freitag Handtuchwechsel).
9. Die Schießstände sind täglich zu fegen 8gesamte Betonfläche) und die Schützenstände abzuwischen. Der Kehricht ist in der Toilette zu entsorgen oder von Berechtigten im Freien zu verbrennen.
Ansonsten gelten die im Reinigungsbuch festgelegten Reinigungszyklen und Arbeiten, die vom Schießleiter zu kontrollieren und zu quittieren sind.
10. Den schießdienstleistenden Mitgliedern wird ein Essen und ein Getränk pro Dienst – Tag zum halben Preis verrechnet.
11. Der Schießdienst darf nicht im angetrunkenen Zustand durchgeführt werden.
12. Eine vom Ordnungsamt bestätigte Liste unserer Schießleiter, sowie die Vereins-WBK´s liegen in der Handkasse, wo sie ständig aufzubewahren sind.
Diese Unterlagen berechtigen zum Transport unserer Vereinswaffen und Munition.
13. In der Regel werden nur noch nachfolgend aufgeführte Kurzwaffen nebst Munition vom Schießleiter transportiert.
Pistole 9 mm
Revolver 22 lfB
Revolver 357 Magnum
Alle anderen vereinswaffen werden nur noch bei Anforderung vom Schützenmeister oder einem von ihm beauftragten transportiert.
14. Eine Liste der Vereine, die mit uns einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, liegt ebenfalls in der Kasse.
Auf der Liste ist folgendes vermerkt:
– Schießtermin
– bestellte Bahnen
– Zahlungsmodalitäten.
15.Im Schreibtisch befindet sich ein Tischkalender, in dem alle angemeldeten Schießtermine anderer Vereine eingetragen sind. Jeder Schießleiter hat die Pflicht, sich vor Dienstbeginn mit diesen Eintragungen vertraut zu machen.
Bei angemeldeten Terminen sind die bestellten Schießbahnen mit „Reserviert“-Schildern zu belegen, um Störungen im Schießbetrieb zu vermeiden. Die Reserviertschilder liegen in der Schreibtischschublade.
16. Bei Ermäßigungen (Gruppen mit 5,- EUR Standgebühr)darfdie blaue Rabattkarte nichtzusätzlich gestempelt werden.
Die blaue Karte wird nurgestempelt, wenn die volle Standgebühr von 6,-EUR entrichtet wird.
17. Die Standaufsicht hat sich vor und nach jedem Besetzen einer Schießbahn davon zu überzeugen, daß kein Schuß in der Anlage zu sehen ist.
Bei jedem Schuß in die Anlage müssen vom Verursacher 10,00EUR bezahlt werden.
Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. Gruppenschießen), ist der Verantwortliche dieser Gruppe zur Zahlung des Betrages aufzufordern.
18. Der Munitionsverkauf an Vereinsmitglieder und Besitzer von mitgebrachten Waffe erfogtt zu7 den auf der Liste „Munitionsverkaufspreise“ festgelegten Preisen.
19. Jeder Schießleiter ist verpflichtet nachfolgend aufgeführte Unterlagen gewissenhaft zu führen:
– Kassenbuch
– Liste Kassenabrechnung
– Anwesenheitsbuc
– Reinigungsbuch.
20. Für alle Personen, die keine WBK besitzen und schießen möchten, ist eine Tagesversicherung für 0,50EUR auszustellen.
21. Diese Ordnung wird jedem Schießleiter gegen Unterschrift übergeben.
Im Oktober 2002 Der Vorstand